1) Für FIS / IBU Wettkämpfe gelten die Non Fluor-Bestimmungen der FIS und IBU.
2) Für Wettkämpfe, welche eine Swiss-Ski Lizenz benötigen, gilt das nationale Wettkampfreglement in welchem die Non-Fluor-Regeln für die Saison 2023/24 noch nicht übernommen werden.
3) Für die Nordischen Sportarten (Langlauf, Biathlon, Nordische Kombination, Skispringen) wird in den folgenden Wettkampfserien Einheitswachs verwendet: Swiss Cup Langlauf und Swiss Biathlon Cup.
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Änderungen Update 24.11.2023
- Swiss Cup Langlauf, diese Wettkämpfe sind im FIS Kalender, es gelten die Non Fluor-Bestimmungen der FIS. Swiss Ski hat darüber hinaus an Skating Wettkämpfen Einheitswachs mit untenstehenden Ausnahmen diktiert.
- COC Goms, 10./11. Dezember zählt zum Swiss Cup, es wird aber keine Einheitswachs-Regelung geben.
- Swiss Cup: Planoiras, 14. Januar zählt zum Swiss Cup es wird keine Einheitswachs-Regelung geben.
- Swiss Cup: Sprint-Rennen Skating: Einheitswachs. Die Ski werden vor dem Prolog gereinigt und gewachst, danach aber nicht mehr behandelt. Zwischen Prolog und Viertelfinal sowie zwischen den verschiedenen Final-Heats werden die Ski vom Veranstalter im Stadion aufbewahrt.
- HNT Langlauf und Nordische Kombination in der Saison 2023/24 kommt Einheitswachs nicht zum Einsatz. Es gilt das gilt das nationale Wettkampfreglement.